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   BPatG, 18.08.1999 - 2 Ni 47/98   

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BPatG, 18.08.1999 - 2 Ni 47/98 (https://dejure.org/1999,13887)
BPatG, Entscheidung vom 18.08.1999 - 2 Ni 47/98 (https://dejure.org/1999,13887)
BPatG, Entscheidung vom 18. August 1999 - 2 Ni 47/98 (https://dejure.org/1999,13887)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 2000, 302
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 21.10.2010 - Xa ZB 14/09

    Winkelmesseinrichtung

    Diese Auffassung wird in der Sache auch vom Bundespatentgericht vertreten, das es in solchen Fällen aber für erforderlich hält, die Ansprüche oder die Beschreibung um eine Erklärung ("nach Art eines Disclaimers") zu ergänzen, dass aus der unzulässigen Änderung Rechte nicht hergeleitet werden (vgl. nur BPatG, Urteil vom 18. August 1999 - 2 Ni 47/98, BPatGE 42, 57 = GRUR 2000, 302, 304 ff.; Urteil vom 21. März 2001 - 2 Ni 42/99 (EU), BPatGE 44, 123, 129 f.; Beschluss vom 17. August 2005 - 20 W (pat) 307/05, GRUR 2006, 487).
  • BGH, 21.10.2003 - X ZR 198/99

    Nichtigerklärung eines Patents betreffend ein Verfahren zum Erzeugen von

    Seine Entscheidung ist in BPatGE 42, 57 und GRUR 2000, 302 veröffentlicht.
  • BPatG, 07.05.2002 - 4 Ni 4/01
    Der Senat hält es deshalb mit dem 2. Senat des Bundespatentgerichts (BPatGE 42, 57 = GRUR 2000, 302; 2. Senat vom 21. März 2001, 2 Ni 42/99, Mitt 2002, 46 Ls; vgl auch BGH GRUR 2001, 140 - Zeittelegramm) für sachgerecht - wie von der Beklagten hilfsweise beantragt -, den unzulässigen Begriff mit dem im Tenor beigefügten Disclaimer zu versehen.
  • BPatG, 17.08.2005 - 20 W (pat) 307/05
    In Übereinstimmung mit Begründungen, die zu entsprechenden Entscheidungen in Nichtigkeitsverfahren formuliert wurden, vergleiche 2 Ni 47/98 "Fernsehgerätbetriebsparameteranzeige" (BPatGE 42, 57-67) und 2 Ni 42/99 "Eindringalarmsystem" (BPatGE 44, 123-130), wird in der Disclaimerlösung der gerechteste Ausgleich zwischen den Interessen der Allgemeinheit auf größtmögliche Rechtssicherheit und des Patentinhabers auf weitestgehenden Erhalt seines Schutzrechts gesehen.
  • BPatG, 08.11.2005 - 14 W (pat) 305/04
    Durch diesen Disclaimer ist das erteilte Patent von der unzulässigen Erweiterung befreit und es wird sichergestellt, dass die erweiternden Merkmale nicht zur ursprünglichen Offenbarung gehören und damit nicht zur Begründung der Patentfähigkeit herangezogen werden können, aber der Patentinhaber die erweiternden Merkmale bei der Bestimmung des Schutzbereichs gegen sich gelten lassen muss (vgl Schulte PatG 7. Aufl § 21 Rdn 70 bis 72, Busse PatG 6. Aufl § 21 Rdn 93, 94, § 38 Rdn 41, 42, BPatG GRUR 2000, 302 - Fernsehgerätbetriebsparameteranzeige, BPatG BlPMZ 2000, 282 - Streuverfahren).
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